Bloß Verwaltung? Bürokratien im agrarpolitischen Willensbildungsprozeß

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Nach der klassischen Lehre zur horizontalen Gewaltenteilung in parlamentarischen Demokratien schließen sich verwaltendes und entscheidendes Handeln aus, denn Legislative und Exekutive sind getrennt. Die Politikwissenschaft ist sich indes bewusst, dass diese Trennung in der politischen Realität unterlaufen wird. Voneinander getrennt sind tatsächlich inhaltliches Entscheiden und staatsrechtlich wirksame Beschlussfassung. Letzteres findet in den Parlamenten statt, ersteres in den Regierungen (Sternberger 1967; Schütt-Wetschky 2000). Bei der Vorbereitung von Regierungsinitiativen spielen die Ministerialbürokratien dann aufgrund ihrer juristischen und fachlichen Expertise eine ausschlaggebende Rolle. Hinzu kommt die eigenverantwortliche Ausgabe von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Deshalb, und nicht zuletzt auch wegen der rechtlichen Privilegien des deutschen Berufsbeamtentums, besitzen die Ministerialbürokratien ein beträchtliches Maß an Unabhängigkeit gegenüber ihrer politischen Leitung (Rudzio 2000: 304-314), weshalb diese zwei Ebenen analytisch zu trennen sind.
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Umfang 9 Seiten
Typ PDF Download
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Verlag DLG-Verlag
  
  
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