Versandkosten

Preise, Versandkosten, Lieferung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.

Unsere Preise sind Endpreise. Sie enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

Die Lieferung an Privatkunden erfolgt in die Länder Deutschland, Österreich, Schweiz, Niederlande, Luxemburg und Lichtenstein ab einem Bestellwert von 70,- EUR portofrei. Liegt der Bestellwert darunter, so beträgt die Porto- und Versandpauschale in diesen Ländern 3,90 EUR. Ausgenommen davon sind DLG-Merchandising-Artikel, hier wird in jedem Fall die Versandpauschale von 3,90 € erhoben. Für die Lieferung in andere EU-Länder werden unabhängig vom Bestellwert 9,- EUR, in Nicht EU-Länder innerhalb Europas unabhängig vom Bestellwert 15,- EUR und für alle übrigen Länder unabhängig vom Bestellwert 25,- EUR in Rechnung gestellt.

Zeitschriften

Bei Zeitschriften gelten die folgenden Versandkosten:

Einzelheftbestellung

  • Einzelheft-Versand innerhalb Deutschlands: Versandpauschale: 3,00 Euro pro Heft
  • Einzelheft-Versand ins Ausland: Versandpauschale: 7,00 Euro pro Heft

Versandkostenanteil Zeitschriftenabos (Jahr)
(im Abopreis enthalten):

rural 21 (engl. Ausgabe):

  • Vertriebsgebühr Inland (Jahr): 6,00 Euro
  • Vertriebsgebühr Ausland (Jahr): 10,00 Euro
  • Vertrieb Luftpost (Jahr): 24,00 Euro

Zeitschrift für Agrargeschichte und Agrarsoziologie

  • Vertriebsgebühr Inland (Jahr): 5,00 Euro
  • Vertriebsgebühr Ausland (Jahr): 11,00 Euro
  • Vertrieb Luftpost (Jahr): 18,00 Euro

Quarterly Journal of International Agriculture

  • Vertriebsgebühr Inland (Jahr): 10,00 Euro
  • Vertriebsgebühr Ausland (Jahr): 22,00 Euro
  • Vertrieb Luftpost (Jahr): 32,00 Euro

Übersichten zur Tierernährung

  • Vertriebsgebühr Inland (Jahr): 5,00 Euro
  • Vertriebsgebühr Ausland (Jahr): 11,00 Euro
  • Vertrieb Luftpost (Jahr): 18,00 Euro

Bei Lieferungen in das Ausland übernimmt der Besteller die zusätzlichen Steuern und Zölle. Treten Ereignisse ein, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren, so kann sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang verlängern.

Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden dem Besteller nicht in Rechnung gestellt.